Blönrieder Straße 4, 88361 Altshausen info@fva09.de

    Wuerth 1

    Wir haben uns bei der Aktion „WÜRTH-Vereinsheimwerker“ angemeldet.
    Hier gibt es bis zu 10.000 € für ein Projekt des Vereins zu gewinnen.
    Wir haben uns mit der LED-Flutlichtumrüstung angemeldet.

    Unser Verein, DeineStimme – Jetzt geht es in die K.O.-Phase „Community-Voting“.
    Zwischen dem 07. Mai und 26. Mai können alle Vereinsmitglieder, Spieler und Spielerinnen sowie alle Fans täglich für unseren Verein abstimmen und die Chance auf 1.000 Euro von Würth für unser Bauprojekt sichern!
    Denn jede Stimme zählt.
    Nutzen Sie Ihre WhatsApp-Gruppen, Social Media-Kanäle und E-Mail-Verteiler, um die größtmögliche Anzahl von Menschen zu erreichen.  

    Die 150 Vereine mit den meisten Stimmen schaffen es in die nächste Runde und können Ihr Projekt im Rahmen des „WÜRTH Vereinsheimwerker“ Wettbewerbs umsetzen. Also worauf warten Sie noch? Zeigen Sie, was in Ihrem Verein steckt! Stimmen Sie jetzt ab!

    Hier gehts zum Community Voting

    Nachdem der Link ausgewählt wurde, kann in der Suche „Altshausen“ eingetragen werden, um dann ab 07.05. für uns abzustimmen.


    Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt (Stand: 03.04.2020)

    Hierzu ein Auszug aus dem Rundschreiben des wfv:

    Auswirkungen der Infektionen mit dem Coronavirus auf den Fußball
     
    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fußballfreundinnen und Fußballfreunde,
     
    seit etwa Anfang März erleben wir in Folge der stetig ansteigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus tiefgreifende Einschnitte in unser aller Leben, wie wir sie davor kaum für möglich gehalten hätten. Bundesweit gibt es erhebliche, aber auch notwendige Einschränkungen, die viele Bereiche unseres Alltags betreffen und selbstverständlich auch vor dem Fußball nicht Halt machen. Baden-Württemberg und damit auch unser Verbandsgebiet sind besonders stark betroffen. In allen unseren Spielklassen ruht deshalb zwischenzeitlich der Ball, und das zu einem Zeitpunkt des Jahres, zu dem sonst üblicherweise alle Wettbewerbe in die entscheidende Phase treten.
     
    Die Ereignisse der letzten Wochen stellen Sie und Ihre Vereine, letztlich aber auch uns als Verband vor große Herausforderungen. Wir möchten deshalb versuchen, Ihnen Antworten auf drängende Fragen zu geben, soweit wir es können. In einigen Bereichen ist uns das aber auch nicht möglich. Das betrifft vor allem die Wiederaufnahme des Spielbetriebs. In diesen Fällen wollen wir dann aber erklären, weshalb wir uns noch nicht festlegen können. Ebenso möchten wir Ihnen einen Einblick geben, welche Aspekte wir zu berücksichtigen haben.
     
    Vorausschicken möchten wir außerdem, dass wir – über die nachstehenden Ausführungen hinaus – auf unserer Homepage unter www.wuerttfv.de einen Servicebereich zu allen Fragen im Zusammenhang Corona eingerichtet haben, den wir laufend aktualisieren.


    1. Spielbetrieb
     
    Derzeit ist der Fußballspielbetrieb bundesweit auf allen Ebenen ausgesetzt, und auch der Trainingsbetrieb steht still. Im wfv-Verbandsgebiet war es erforderlich, den Spielbetrieb zunächst bis zum 19.04.2020 einzustellen. Wir haben Sie darüber bereits am 17.03.2020 informiert und dies mit dem Hinweis verbunden, dass die Wiederaufnahme nur unter Berücksichtigung einer Vorankündigungsfrist von 14 Tagen erfolgen wird.  
     
    a) Aussetzung des Spielbetriebs bis auf Weiteres
     
    Zwischenzeitlich müssen wir aber davon ausgehen, dass sehr wahrscheinlich aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auch direkt nach Ende der Osterferien ab dem 20.04.2020 leider noch nicht wieder gespielt werden kann. Deshalb haben wir entschieden, vor dem Hintergrund der jeweiligen staatlichen Verfügungslagen   
     
    den Spielbetrieb bis auf Weiteres auszusetzen.
     
    Die zeitlich unbefristete Aussetzung ist erforderlich, weil im Moment niemand sagen kann, wann es wieder möglich sein wird, Fußball zu spielen. Es bleibt deshalb auch unverändert bei der  
     
    Vorankündigungsfrist von 14 Tagen,
     
    so dass Sie dann noch etwas Zeit haben, sich darauf einzustellen. Diese Entscheidung ist zum einen deshalb erforderlich, weil die Rechtslage – hier konkret die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg – uns gar keine andere Möglichkeit lässt. Zum anderen sind wir aber auch überzeugt, dass der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Deshalb ist nach der aktuellen Rechtsverordnung in Baden-Württemberg auch der Mannschaftstrainingsbetrieb nicht erlaubt.
     
    b) Saisonabbruch oder -fortsetzung
     
    Uns erreichen in diesen Tagen – verständlicherweise – auch zahlreiche Anfragen dazu, ob die Saison 2019/20 abgebrochen wird oder welche Szenarien denkbar sind, um sie noch sportlich zu beenden. Unsere ehrliche Antwort ist: Wir können dazu im Moment keine Aussage treffen. Erklären können wir aber, weshalb eine vorzeitige endgültige Beendigung der Saison zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht kommt. Solange es noch möglich erscheint, sämtliche Meisterschafts- und Pokalspiele auszutragen und so insbesondere auf sportlichem Wege Auf- und Absteiger zu ermitteln, sind wir rechtlich daran gehindert, Vereinen vorschnell diese Chance zu verbauen, indem wir irreversible Entscheidungen treffen. Denn abhängig von der jeweiligen Spielklasse haben zumindest einzelne Vereine erheblich investiert und finanzielle Mittel eingesetzt, um die selbstgesteckten sportlichen Ziele zu erreichen. Wir sind daher in der Pflicht, alle Möglichkeiten auszuloten und abzuwarten, ob sich noch ein Zeitfenster öffnet, das uns die Chance gibt, die Saison regulär zu beenden. Eine andere Entscheidung wäre mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden.
     
    Leider wissen wir aber bereits jetzt, dass am Ende Entscheidungen zu treffen sein werden, die für einzelne Vereine besondere Härten darstellen. Es zeichnet sich außerdem ab, dass eine vielfach geforderte bundesweit einheitliche Vorgehensweise schwierig werden wird. Dies liegt an unserer föderalen Struktur und unter anderem daran, dass die Sommerferien zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. So ist in einzelnen Landesverbänden eine Verlängerung der Saison – ggf. sogar über den 30.06. hinaus – denkbar, in anderen nicht. Durch die Verschiebung der EURO auf das Jahr 2021 gibt es zumindest erweiterte Spielräume. Der Föderalismus kann auch eine Stärke sein, weil jeweils vor Ort unter den gegebenen Bedingungen die bestmögliche Lösung gefunden werden kann.

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